Montag, 14. März 2016

Die Ausbildung im Handwerk

Bei im Handwerk tätigen Mitarbeitern ist entsprechend dem Gewerk eine fundierte Ausbildung erforderlich.
Die Fachkenntnis und auch das handwerkliche Geschick sind erforderlich, um den vielfältigen Aufgaben gewachsen zu sein.
Nicht umsonst sagt man, wer sein Handwerk von Beginn an gut lernt, der ist den folgenden Aufgaben gewachsen.
Mittlerweile sieht das aber schon ein wenig anders aus. Moderne Technik hat im Handwerk Einzug gehalten, sodass auch der Fortbildung Beachtung geschenkt werden muss.
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Ausbildung im Handwerk
Die Ausbildung für Handwerksberufe ist dual aufgebaut. Zuständig dafür ist die Handwerkskammer, welche übergeordnet durch das Bundeswirtschaftsministerium geleitet und kontrolliert wird. Der Handwerkskammer obliegt es, die Ausbildung zu fördern und zu überwachen. Von der Handwerkskammer werden spezielle Prüfungsausschüsse eingerichtet, um die Gesellenprüfung abzunehmen. Bundeswirtschaftsministerium und Handwerkskammer können für die Fortbildung im Handwerk Rechtsverordnungen und Prüfungsregelungen festlegen.
Ein weiterer wichtiger Abschnitt der Bildung im Handwerk ist die Ablegung der Meisterprüfung und somit der Erwerb des Meistertitels. Die staatlichen Meisterprüfungsausschüsse haben ihren Sitz in der Regel bei den Handwerkskammern. Eine mehrjährige Tätigkeit in dem Handwerksberuf muss nachgewiesen werden. Somit ist eine gleichbleibend hohe Ausbildungsqualität garantiert.
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