Montag, 19. Mai 2014

Recht kurz gefasst: Mietrecht: Laufende Schönheitsrenovierung und Rückgabeverpflichtung

Mietrecht: Laufende Schönheitsrenovierung und Rückgabeverpflichtung in bezugsfertigen Zustand.
Renovierungsklauseln werden ständig neu der AGB-Kontrolle unterworfen. „Schuld“ daran ist die Rechtsprechung, insbesondere auch des BGH, die hier ständig neue Anforderungen stellt. In seiner Entscheidung vom 12.03.2014 – XII ZR 108/13 – musste sich das Gericht mit einem Formularmietvertrag (AGB) auseinandersetzen, in dem zum einen der Mieter zur bedarfsabhängigen laufenden Schönheitsrenovierung verpflichtet wurde, ihm zum anderen auferlegt wurde die Räume zum Mietvertragende in einen “bezugsfertigen Zustand“ zu versetzen.
Die Parteien streiten um wechselseitige Ansprüche aus einem inzwischen beendeten Mietverhältnis. Den ganzen Verlauf, mit Urteil und Begründung finden sie auf: Recht kurz gefasst